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Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen
Sicherheitsprüfungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben für:
- Automatische Tür- und Toranlagen
- Feststellanlagen
- Brandschutztüren
- RWA Anlagen
Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese Sicherheitsüberprüfungen an den Anlagen mindestens einmal jährlich
von einem Sachkundigen durchführen zu lassen.
Für die Durchführung der Überprüfung sind nur sachkundige Personen zugelassen, welche die zu prüfenden Anlagen
von der technischen Seite her genau kennen, von den Systemlieferanten zertifiziert sind, und die einschlägigen
Vorschriften über solche Anlagen, wie z.B. die "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ZH1/494",
die entsprechenden EN Normen, Vorschriften des DIBT, sowie die "Vorschriften über Feststellanlagen" beherrschen.
Unsere Servicetechniker sind speziell auf die verschiedenen zugelassenen Produkte geschult und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut.
Bei Anlagen in sicherheitstechnisch relevanten Bereichen, z.B. in Rettungswegen, werden in zunehmendem Maße vor
den Behörden die durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen kontrolliert. Die Durchführung der Arbeiten muss in den zur
Auflage gehörenden Prüfbüchern dokumentiert werden.
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