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Metallbau Klauenberg
Dessaustrasse 3
D-38124 Braunschweig
fon (0531) 69 10 34
fax (0531) 69 58 17
Service / Gesetzliche Prüfungen
 

Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben für:

  • Automatische Tür- und Toranlagen
  • Feststellanlagen
  • Brandschutztüren
  • RWA Anlagen

Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese Sicherheitsüberprüfungen an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen.

Für die Durchführung der Überprüfung sind nur sachkundige Personen zugelassen, welche die zu prüfenden Anlagen von der technischen Seite her genau kennen, von den Systemlieferanten zertifiziert sind, und die einschlägigen Vorschriften über solche Anlagen, wie z.B. die "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ZH1/494", die entsprechenden EN Normen, Vorschriften des DIBT, sowie die "Vorschriften über Feststellanlagen" beherrschen.

Unsere Servicetechniker sind speziell auf die verschiedenen zugelassenen Produkte geschult und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut.

Bei Anlagen in sicherheitstechnisch relevanten Bereichen, z.B. in Rettungswegen, werden in zunehmendem Maße vor den Behörden die durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen kontrolliert. Die Durchführung der Arbeiten muss in den zur Auflage gehörenden Prüfbüchern dokumentiert werden.