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Metallbau Klauenberg
Dessaustrasse 3
D-38124 Braunschweig
fon (0531) 69 10 34
fax (0531) 69 58 17
Service / Wartung
 

Wartungspflicht bei kraftbetätigten Anlagen

Für Anlagen, die in Rettungswegen eingebaut sind, wird eine mindestens 1x jährliche Wartung mit Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Die durchgeführte Wartung wird in das zur Anlage gehörende Prüfbuch eingetragen.

Wir führen Wartungsarbeitenan Tür- und Toranlagen aus. Die Grundlage hierfür ist ZH/ 1 494, "Vorschriften für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore", vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften.

Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde um diese Arbeiten auszuführen. Wartungsarbeiten an Tür- und Toranlagen sind wichtig um einen störungsfreien Betrieb der Anlagen über viele Jahre zu gewährleisten.

Wartungsarbeiten erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlage.

Kunden, die für eine von uns montierte und Inbetrieb genommene Neuanlage einen Wartungsvertrag abschliessen, erhalten automatisch eine Gewährleistungs-Verlängerung um ein Jahr für die Neuauflage.

Kunden, die einen Wartungsvertrag abschliessen, erhalten auf eventuell benötigte Ersatzteile einen Nachlass von 10%.