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Wartungspflicht bei kraftbetätigten Anlagen
Für Anlagen, die in Rettungswegen eingebaut sind, wird eine mindestens 1x jährliche Wartung mit
Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Die durchgeführte Wartung wird in das zur Anlage gehörende
Prüfbuch eingetragen.
Wir führen Wartungsarbeitenan Tür- und Toranlagen aus. Die Grundlage hierfür ist ZH/ 1 494, "Vorschriften
für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore", vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften.
Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde um diese Arbeiten auszuführen.
Wartungsarbeiten an Tür- und Toranlagen sind wichtig um einen störungsfreien Betrieb der Anlagen über
viele Jahre zu gewährleisten.
Wartungsarbeiten erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlage.
Kunden, die für eine von uns montierte und Inbetrieb genommene Neuanlage einen Wartungsvertrag abschliessen,
erhalten automatisch eine Gewährleistungs-Verlängerung um ein Jahr für die Neuauflage.
Kunden, die einen Wartungsvertrag abschliessen, erhalten auf eventuell benötigte Ersatzteile einen Nachlass von 10%.
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