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Fluchttüren oder Paniktüren
In Europa gelten zukünftig einheitliche neue Normen für die Ausstattung von Türen in Rettungswegen. Für die verschiedenen Türsysteme gibt es entsprechend den differenzierten Anforderungen zwei neue Normen:
An Türen in Flucht- und Rettungswegen wurden bisher Panikschlösser mit entsprechend
ausgebildeten Beschlägen verwendet. Die allgemein bekannte „U-Form“ des Drückers
verhinderte ein Hängenbleiben bei überstürzter Öffnung und hoher Personenfrequenz
an der Tür. Probleme schien es bis dato nicht zu geben, und wenn, dann lag die Problematik
m.E. an der unsachgemäßen und verantwortungslosen Umsetzung bestehender gültiger
Vorschriften: Fluchtwege waren versperrt, Notausgangstüren zusätzlich verriegelt etc..
Ein Problem im auftretenden Panikfall wurde jedoch nie gelöst: Bei einer Paniksituation
rennen in kürzester Zeit viele Personen auf einen Notausgang zu und drücken die Person,
welche die Tür öffnen will, gegen das Türblatt, und eben dieser Druck verhindert ein
Öffnen der Tür.
Dieser Gefahr wollte man mit der neuen DIN EN 1125 begegnen und forderte nun den
Einsatz der seit langem bekannten Panikstangengriffe in Gebäuden, in denen sich orts-
unkundige Personen aufhalten. Im Panikfall, besonders bei Rauchentwicklung und
Rauchausbreitung wird die Sicht ggf. in Rettungswegen stark beeinträchtigt. Türdrücker-
suche kann hier wertvolle Zeit kosten; eine quer über die Tür verlaufende Panikgriffstange
öffnet die Tür auch unter Druck zuverlässig.
Eine Ausnahme bilden Gebäude, in denen sich ortskundige Personen aufhalten. Hier können
Beschläge nach der DIN EN 179 verwendet werden, die in ihrer äußeren Form den
bekannten Beschlägen nach DIN 18273 entsprechen.
Insgesamt gesehen kommt die neue DIN EN 1125 dem Grundsatz der Bauordnung
nach Schutz von Menschenleben und Sicherstellung eines Rettungsweges sehr
entgegen.
Die Definition der zu unterscheidenden Türsysteme stellt sich wie folgt dar:
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EN 179 - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte,
für Türen in Rettungswegen:
„ Ein Notausgangsverschluss gemäß DIN EN 179 ist ein Mechanismus, der für Gebäude
geeignet ist, in denen aller Wahrscheinlichkeit nach bei einer Gefahrensituation keine
Panik entsteht. Notausgangsverschlüsse sollen eine sichere und effektive Flucht durch
eine Tür mittels eines einzigen Handgriffs zur Entriegelung des Fluchttürverschlusses
gewährleisten. Die vorherige Kenntnis der Funktionsweise des Verschlusses darf für
dessen schnelle Bedienung erforderlich sein.
Der Verschluss sichert die geschlossene Tür. Er besteht aus einem Sperrelement ( auch
mehreren Sperrelementen ), welches in das Sperrgegenstück im umgebenden
Türrahmen oder Fußboden eingreift.
Das Sperrelement wird über die Betätigung des Türdrückers oder der Stoßplatte abwärts
bzw. in Fluchtrichtung freigegeben.
Hinweis: Notausgangsverschlüsse sind nicht für Paniktüren geeignet.
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EN 1125 – Panikbeschläge mit horizontaler Stange
für Türen in Rettungswegen:
„ Ein Paniktürverschluss gemäß DIN EN 1125 ist ein Mechanismus, der für Gebäude
geeignet ist, in denen bei einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik zumindest
wahrscheinlich ist. Ziel ist die sichere Fluchtmöglichkeit mit minimaler Anstrengung
und ohne vorherige Kenntnis des Fluchttürverschlusses. Auch bei gegebenem Druck
(Vorlast) müssen Paniktürverschlüsse sicher entriegeln.
Der Verschluss verriegelt die geschlossene Tür. Er besteht aus einem Sperrelement
(auch mehreren Sperrelementen), welches in das Sperrgegenstück im umgebenden
Türrahmen oder Fußboden eingreift.
Das Sperrelement wird über die Bewegung der horizontal auf der Innenseite der Tür
angeordneten Betätigungsstange in Fluchtrichtung und/oder in einem Bogen nach
unten freigegeben.
Die Freigabefunktion muss an jeder Stelle der wirksamen Länge der Betätigungsstange
gegeben sein.
Hinweis: Paniktürverschlüsse eignen sich auch für Notausgänge.
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29.09.2005 |
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