Absicherung von automatisierten Drehflügeltüren
Was ist denn heutzutage Pflicht?
Not-Befehlseinrichtung & Sicherheitssensorleisten & Kraftbegenzung
Nach dem heutigen Stand der Technik gibt es folgende Dinge zu beachten:
Die Tür muss sicher sein, d.h.
- dass Personenschutz heute mittels Sicherheitssensorleisten auf dem Türblatt
an allen automatisierten Türen im öffentlichen Bereich Stand der Technik
und somit Pflicht sind.
- zudem erhält die Tür eine Not-Befehlseinrichtung gemäß Maschinenrichtlinie.
- die Absicherung der Nebenschließkanten im Bereich der Bänder,
insbesondere in Gebäuden mit betroffenen Risikogruppen, wie unbeaufsichtigten
Kinder, ist zu beachten und dementsprechend abzusichern.
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Geltende Normen und Richtlinien:
- Richtlinien für kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore, BGR 232 (alte ZH 1/494)
- prEN 12650 und DIN 18650
- Maschinenrichtlinie

Richtlinien für kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore, ZH 1/494-Neu BGR 232.
Diese Richtlinie wurde vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft als Zentralstelle für Unfallverhütung heraus gegeben.
Für die Sicherheit im Personenschutz sind folgende Punkte relevant:
- In Punkt 2.2 wird eine Tür dann als kraftbetätigt deklariert, wenn die Bewegung durch Energie erfolgt.
- Der Drehflügeltürantrieb öffnet die Tür unter Energieeinfluss.
- In Punkt 2.7 wird eine Tür dann als ferngesteuert betrachtet, wenn sie durch Steuerimpulse jeglicher Art angesteuert wird.
- Dies ist bei einem Drehflügeltürautomaten immer der Fall.
- In Punkt 4.5.1.1 wird darauf hingewiesen, dass eine Türbewegung nur dann erfolgen darf, wenn eine Absicherung zum Personenschutz vorhanden ist.
Norm: Automatische Türsysteme preEN 12650 und DIN-V 18650
Teil 1: Produktionsanforderungen und Prüfverfahren
Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen
Die neu erarbeiten Normen legen fest, welchen Anspruch sichere automatische Türen haben müssen.
- In Punkt 5.7, Vermeidung oder Absicherung von Gefahrenstellen, werden Sicherheitsabstände, Begrenzung der Türflügelkräfte, überwachte Systemsicherheit und trennende Schutzeinrichtungen festgelegt.
Bemerkungen:
- Die Bewegung durch gespeicherte Energie darf maximal 300mm/sec an der Hauptschließkante betragen.
- Festgelegte zulässige dynamischen und statischen Kräfte.
- Gefahrenanalyse
- Niedrigenergieantrieb
- Absicherungen
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Bewertung:
Eine automatisierte Drehflügeltür im öffentlichen Bereich muss nach dem Stand der Technik in Bewegungsrichtung AUF und ZU über Sicherheitssensorleisten abgesichert sein. Zudem erhält die Tür eine Not-Befehlseinrichtung gemäß Maschinenrichtlinie, die in Türnähe montiert sein muss. Form (roter Knauf), Farbe (gelb unterlegt) und Funktion (rastend) sind festgeschrieben.
Die Absicherung der Nebenschließkanten im Bereich der Bänder, insbesondere in Gebäuden mit betroffenen Risikogruppen, wie unbeaufsichtigten Kinder, ist zu betrachten und dementsprechend abzusichern.
Ausnahmen bilden Niedrigenergie- oder Servo-Antriebe. Diese Antriebe werden ohne Impulsgeber betrieben, also von Hand geöffnet, wobei der Antrieb unterstützend wirkt. Die Öffnungs- und Schließbewegung ist mit 6 sec. in Auf und 6 sec. in Zu recht langsam. Diese Antriebe arbeiten mit Kraftbegrenzung und somit kann auf die Absicherung der Tür mittels Sicherheitssensorleisten und Not-Befehlseinrichtung verzichtet werden.
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Verantwortung:
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Betreibers in welchem „Zustand“ die Tür betrieben wird. Nach der Inbetriebnahme durch autorisierte Fachkräfte werden bei der Übergabe an den Betreiber mit Hilfe einer Mängelliste, heute Prüfbuch und zukünftig zudem eine Risikoanalyse, Gefahrenstellen aufgezeigt und zur Behebung aufgefordert. Der Hersteller ist zudem angewiesen die Tür nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen prüfen zu lassen. 27.12.2005 |